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            <title>DIE LINKE. Kreisverband Potsdam: RSS-Feed</title>
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            <language>de_DE</language>
            
                <copyright>DIE LINKE. Kreisverband Potsdam</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 06 Sep 2026 12:01:50 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Sun, 06 Sep 2026 12:01:50 +0200</lastBuildDate>
            
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                        <guid isPermaLink="false">news-319014</guid>
                        <pubDate>Wed, 06 Dec 2023 10:09:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1293 Zeitnahe Beräumung von Baustellen nach Fertigstellung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1293-zeitnahe-beraeumung-von-baustellen-nach-fertigstellung/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßenbehörde anzuweisen, so zeitnah wie möglich, nach Beendigung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen, die Beräumung vorzunehmen, alle notwendigen Beschilderungen und Markierungen zu tätigen und die Wege freizugeben. An Stellen, an denen eine Umwidmung von Raum, z.B. Parkflächen in Radwege, stattgefunden hat, sollen Kontrollen der neuen Nutzung umgehend erfolgen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßenbehörde anzuweisen, so zeitnah wie möglich, nach Beendigung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen, die Beräumung vorzunehmen, alle notwendigen Beschilderungen und Markierungen zu tätigen und die Wege freizugeben. An Stellen, an denen eine Umwidmung von Raum, z.B. Parkflächen in Radwege, stattgefunden hat, sollen Kontrollen der neuen Nutzung umgehend erfolgen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Immer wieder ist nach Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu beobachten, dass die Straßen und Wege, teilweise über Wochen, nicht frei gegeben werden und dies wegen der unnützen Belastung, zu Unverständnis und Unmut der Bevölkerung, zumindest der Anrainer führt.</p>
<p>Beispiele sind u.a. die inzwischen beräumten Straßen Uhlandstr. und Wall am Kiez oder die vielmissachtete Umwidmung von Parkflächen in einen Radweg in der Kurfürstenstraße.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Themen</category>
                            
                                <category>Verkehr/ÖPNV</category>
                            
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-319012</guid>
                        <pubDate>Wed, 06 Dec 2023 09:35:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1289 Vernetzung der LHP mit dem Climate Change Center (CCC) Berlin Brandenburg</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1289-vernetzung-der-lhp-mit-dem-climate-change-center-ccc-berlin-brandenburg/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Climate Change Center Berlin Brandenburg aufzunehmen, um eine inhaltliche und strukturelle Vernetzung und Mitwirkung der LHP im Netzwerk vorzubereiten.

Dem HA ist im 1. Quartal 2024 über die Umsetzung zu berichten.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Climate Change Center Berlin Brandenburg aufzunehmen, um eine inhaltliche und strukturelle Vernetzung und Mitwirkung der LHP im Netzwerk vorzubereiten.</p>
<p>Dem HA ist im 1. Quartal 2024 über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Das Climate Change Center (CCC) Berlin Brandenburg ist eine länderübergreifende Initiative Es ist ein inter- und transdisziplinäres Zentrum für Forschung und Wissenstransfer. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird an Lösungen gearbeitet, um Berlin und Brandenburg klimaneutral zu machen und an die Folgen der Klimakrise anzupassen.</p>
<p>Dabei ist das Besondere am CCC der regionale Fokus. Im CCC sollen spezifische Maßnahmen und Lösungsstrategien für die Region Berlin-Brandenburg erarbeitet werden, basierend auf dem aktuellen Stand der Forschung. In 2022 und 2023 unterstützt das CCC über 20 Forschungs- und Transferprojekte zu Themen wie nachhaltiges Bauen, Mobilität, Ernährung und Gesundheit sowie Bildung und Kunst, die sowohl die inter- als auch transdisziplinäre Zusammenarbeit beim Klima-Thema stärken sollen. (Quelle:&nbsp;<a href="https://www.climate-change.center/#open" target="_blank">https://www.climate-change.center/#open</a>)</p>
<p>Dem CCC beratend und begleitend zur Seite steht ein zunächst bis Ende 2023 berufener Expert:innen-Rat aus Berlin und Brandenburg.</p>
<p>Der Berliner Senat stellte im Doppelhaushalt 2022/2023 eine Anschubförderung in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Damit wird der weitere Aufbau des CCC vorangetrieben und langfristige Strukturen werden geschaffen, um Berlin und Brandenburg als Zentrum der Forschung zu wissenschaftsgestützten Lösungen in der Klimakrise zu stärken sowie die breite wissenschaftliche Expertise in der Metropolregion besser zu vernetzen.</p>
<p>Eine Verlängerung des CCC ist geplant und wird derzeit vorbereitet.</p>
<p>Eine Mitwirkung im CCC wäre über einen LoI der LHP möglich</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Umwelt</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 06 Dec 2023 09:32:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1288  Einsatz von „Berliner Kissen“ vor Schulen und Kindertageseinrichtungen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1288-einsatz-von-berliner-kissen-vor-schulen-und-kindertageseinrichtungen/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob sogenannte „Berliner Kissen“ vor Schulen und Kindertageseinrichtungen installiert werden können, um die Geschwindigkeitsvorgaben vor Schulen und Kindertageseinrichtungen abzusichern.

 </description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob sogenannte „Berliner Kissen“ vor Schulen und Kindertageseinrichtungen installiert werden können, um die Geschwindigkeitsvorgaben vor Schulen und Kindertageseinrichtungen abzusichern.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Es ist immer wieder zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten vor Schulen und Kindertageseinrichtungen halten. Blitzereinsätze sind nicht ausreichend durchführbar und Appelle an die Vernunft, fruchten oftmals nicht. Deshalb bedarf es baulicher Maßnahmen, die flexibel und kostengünstig sind.</p>
<p>Berliner Kissen sind geteilte Plateauaufpflasterungen zur Geschwindigkeitsdämpfung innerhalb von Tempo-30-Zonen. Sie sind durch ihre geringe Höhe (6,5 cm) für alle Fahrzeuge sicher zu überfahren. Einige Vorteile des &quot;Berliner Kissens&quot; gegenüber festen Erhöhungen als Schwelle sind diese: Radler können das flache Hindernis seitlich umfahren. Rettungsfahrzeuge, die eine deutlich breitere Spurweite als Autos haben, werden in ihrem Tempo beim Notfalleinsatz nicht behindert. Die tragbaren Brems-Module können im Winter leicht weggeräumt werden. Somit hätten Schneeräumfahrzeuge weiter freie Fahrt.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
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                        <pubDate>Wed, 06 Dec 2023 09:24:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1284 Sportplatz Kirschallee – Vereinsleben stärken</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1284-sportplatz-kirschallee-vereinsleben-staerken/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten der temporären Nutzung von Containern zur Stärkung des Vereinslebens bestehen und bei positiver Prüfung diese im Zuge der Umbaumaßnahmen im ersten Quartal 2024 zu realisieren. Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2024 über den Stand der Umsetzung zu informieren.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten der temporären Nutzung von Containern zur Stärkung des Vereinslebens bestehen und bei positiver Prüfung diese im Zuge der Umbaumaßnahmen im ersten Quartal 2024 zu realisieren. Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2024 über den Stand der Umsetzung zu informieren.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Antrag DS 21/SVV/0213, „Erweiterung des Sportplatzes Kirschallee“, wurde die Verwaltung beauftragt, eine bauliche Erweiterung des Fußballfeldes auf dem Sportplatz Kirschallee sowie eine Umgestaltung des Sportgeländes durchzuführen. Die Umbauarbeiten werden erfreulicherweise Anfang 2024 beginnen.<br /> Für die weitere Arbeit des Vereins auf dem Gelände werden dringend mehr Lagerkapazitäten für Sportgeräte (zwei große Container) und ein Wasseranschluss in der Nähe des Fußballplatzes zur Abkühlung der Spieler in den Sommermonaten benötigt. Derzeit wird das Wasser mit Eimern aus den Umkleideräumen der Schule geholt.<br /> Zudem ist für das Vereinsleben ein Objekt für den Verkauf von Getränken und Speisen wichtig.<br /> Hierfür bietet sich die Aufstellung von je einem Container an, um<br /> die Vereinsarbeit entsprechend zu unterstützen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Sport</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-319003</guid>
                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 13:05:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1121 Flächen des rbb für Potsdam</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1121-flaechen-des-rbb-fuer-potsdam/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Immobilien des rbb, deren Veräußerung derzeit offenbar geplant wird, für eine öffentliche Nutzung dauerhaft gesichert werden können. Dazu sollen Gespräche mit den relevanten Akteuren am Medien- und Hochschulstandort Babelsberg, sowie der Landesregierung geführt werden.
Dem Hauptausschuss ist im I. Quartal 2024 zu berichten. 

 </description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Immobilien des rbb, deren Veräußerung derzeit offenbar geplant wird, für eine öffentliche Nutzung dauerhaft gesichert werden können. Dazu sollen Gespräche mit den relevanten Akteuren am Medien- und Hochschulstandort Babelsberg, sowie der Landesregierung geführt werden.</p>
<p>Dem Hauptausschuss ist im I. Quartal 2024 zu berichten.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br /> Dem MAZ-Artikel vom 16.10.2023 war zu entnehmen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) zwei Gebäude, sowie zwei Baugrundstücke in der Medienstadt Babelsberg zum Höchstgebot veräußern möchte.<br /> Zum Verkauf stehen demnach das Bürohaus Marlene-Dietrich-Allee 25, anteilig das Bürogebäude an der Marlene-Dietrich-Allee 27, sowie das unbebaute Grundstück im Karree Joseph-von-Sternberg-/Joe-May-/Albert-Wilkening Straße an der Rückseite des Parkhauses der Studio Babelsberg AG und ein unbebautes Grundstück an der Marlene-Dietrich-Allee gegenüber dem Haupteingang des RBB.[1]<br /> Statt die in Rede stehenden Flächen und Gebäude höchstbietend zu veräußern und damit eventuell einen neuen Akteur an den Medien- und Hochschulstandort zu holen, muss zunächst der Entwicklungsbedarf der bereits vor Ort ansässigen Einrichtungen, wie z.B. der Universität Potsdam oder der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf diskutiert werden. Denn insbesondere die Universität Potsdam betont seit Jahren wiederholt den wachsenden Raumbedarf am Campus Griebnitzsee. Bedarfsprüfungen müssen dabei auch die Erweiterung der Sozialstruktur, sowie der selbst verwalteten Räume für Studierende umfassen. Auch wenn hier vor allem Landeseinrichtungen ansässig sind, ist es ratsam, dass die Landeshauptstadt Potsdam, die immerhin ein Vorkaufsrecht als Kommune hat, die Initiative ergreift und sich mit den Landesinstitutionen, sowie dem Land in die Debatte begibt, um die Flächen und Gebäude dauerhaft für die öffentliche Nutzung zu sichern.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 12:58:00 +0100</pubDate>
                        <title>Dringlichkeitsantrag 23/SVV/1206 Fortzahlung Wohngeld bei Weiterleistungsanträgen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/dringlichkeitsantrag-23-svv-1206-fortzahlung-wohngeld-bei-weiterleistungsantraegen/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Weiterleistungsanträgen von Wohngeld eine kontinuierliche Fortzahlung auf Basis des ursprünglichen Bewilligungsbescheides erfolgt, um die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Haushalte nicht zu gefährden. Bei Erstanträgen ist die gesetzlich mögliche Abschlagszahlung zu leisten.
Die Weiterzahlung bzw. Abschlagszahlung soll unter dem Vorbehalt der nachgelagerten Prüfung und sich daraus ergebender möglicher Rückforderungen erfolgen.
</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Weiterleistungsanträgen von Wohngeld eine kontinuierliche Fortzahlung auf Basis des ursprünglichen Bewilligungsbescheides erfolgt, um die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Haushalte nicht zu gefährden. Bei Erstanträgen ist die gesetzlich mögliche Abschlagszahlung zu leisten.<br /> Die Weiterzahlung bzw. Abschlagszahlung soll unter dem Vorbehalt der nachgelagerten Prüfung und sich daraus ergebender möglicher Rückforderungen erfolgen.</p>
<p>&nbsp;<br /> <strong>Begründung:&nbsp;</strong><br /> Wohngeldanträge werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt und können bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden. Danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist.</p>
<p>Trotz aller Bemühungen der Verwaltung liegt die Bearbeitungszeit für Erst- und Weiterleistungsanträge derzeit bei mind. 6 Monaten bis zu einem Jahr. Diese Bearbeitungsdauer ist für Antragstellende unzumutbar, gefährdet die finanzielle Sicherheit der betroffenen Haushalte und Familien und führt ggf. sogar zu drohendem Wohnungsverlust. Trotz bestehender Ansprüche werden die Betroffenen in die Verschuldung gezwungen. Als Leistungsträger ist die Stadt verpflichtet, solche Situationen durch geeignete Maßnahmen wie eine vorläufige Fortzahlung abzuwenden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung der Dringlichkeit:</strong><br /> Uns sind nach Ablauf der Antragsfrist neue Fälle bekannt und auch presseöffentlich geworden. Insbesondere angesichts des beginnenden Winterhalbjahres ist eine unmittelbare Abhilfe und Anpassung der Verwaltungspraxis unverzüglich erforderlich, um drohende Wohnungslosigkeit, Energie- und Heizungssperren mit den damit verbundenen Mehrkosten für die Betroffenen aber auch den erheblichen negativen Folgen für die kommunalen Versorgungsunternehmen zu verhindern.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Wohnen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-319009</guid>
                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 09:17:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1141 Mehr Rot - Mehr Fahrradsicherheit</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1141-mehr-rot-mehr-fahrradsicherheit/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vermeidung von Dooring-Unfällen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Abschnitte des Radwegenetzes mit farblichen Markierungen hervorzuheben.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vermeidung von Dooring-Unfällen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Abschnitte des Radwegenetzes mit farblichen Markierungen hervorzuheben.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit farblich gekennzeichneten Radwegen, so wie bereits in Berlin, Aachen, Leipzig und in vielen Städten der Republik praktiziert, sorgt die Stadt Potsdam dafür, dass nicht nur Fahrradfahrer die richtige Spur auf der Straße nutzen, sondern auch Autofahrer. Besonders auf vielbefahrenen Straßen und Kreuzungen, können farbige Radwegmarkierungen Gefahrenzonen entschärfen.<br /> <br /> Mit einer farblich klaren Trennung von Straße, Fahrrad- oder Radweg und Fußgängerflächen, fühlen sich die Verkehrsteilnehmer sicherer. Mit Signalfarben können Gefahrenzonen, wie beispielsweise Kreuzungen, Einmündungen oder Grundstückszufahrten besonders gekennzeichnet werden. Durch die Kontraste wird die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erhöht.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Verkehr/ÖPNV</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-319008</guid>
                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 09:15:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1140 Rekommunalisierung der Schulreinigung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1140-rekommunalisierung-der-schulreinigung/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchem Zeitrahmen die Reinigung aller öffentlichen Potsdamer Schulen rekommunalisiert werden kann. Zudem wird er beauftragt ein Konzept zur Rekommunalisierung der Schulreinigung in diesem Zeitrahmen vorzulegen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchem Zeitrahmen die Reinigung aller öffentlichen Potsdamer Schulen rekommunalisiert werden kann. Zudem wird er beauftragt ein Konzept zur Rekommunalisierung der Schulreinigung in diesem Zeitrahmen vorzulegen.</p>
<p>Begleitend dazu ist schnellstmöglich ein Pilotprojekt der kommunalen Schulreinigung mit mindestens zwei geeigneten Schulen zu starten, bei denen der Reinigungsvertrag entweder gerade ausläuft oder auf Grund anhaltender Unzufriedenheit der Schule gekündigt werden kann.</p>
<p>Dem Ausschuss für Bildung und Sport sind der Zeitrahmen, das Umsetzungskonzept und Details zum Pilotprojekt bis zum 4. Quartal 2023 vorzulegen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Potsdam hat fast 50 öffentliche Schulen in ihrer Trägerschaft und ist damit auch für die Reinigung derselben verantwortlich. Dazu gibt es seit Jahren immer wieder Beschwerden, jüngst häufen sich diese jedoch enorm, auch in Gremien wie dem Bildungsausschuss oder dem Kreiselternrat etc. Die Stadt ist auf Grund der externen Vergabe leider jedoch nicht in der Lage, dieser Probleme Herr zu werden und eine Qualitätssicherung zu betreiben.</p>
<p>Eine Rekommunalisierung hat zur Folge, dass das Personal wieder direkt bei der Stadt oder einem Eigenbetrieb der Stadt angestellt ist und demnach auch der direkten Unterweisung und damit auch Qualitätssicherung unterliegt. Auch die Arbeitsbedingungen liegen damit wieder in der Hand der LHP. Damit ist ein zufriedenstellender Reinigungsgrad wiederherstellbar.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Bildung</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                                <category>Recht/Sicherheit/Ordnung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-319007</guid>
                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 09:09:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1124  Erweiterung Standortnetz von Defibrillatoren</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1124-erweiterung-standortnetz-von-defibrillatoren/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2024, zu prüfen auf welche Standorten für Schulen, Kindertagesstätten und andere öffentliche Einrichtungen die Einrichtung von Defibrillatoren erweitert werden kann. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist der Stadtverordnetenversammlung eine Prioritätenliste mit entsprechenden Kostenvoranschlägen vorzulegen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2024, zu prüfen auf welche Standorten für Schulen, Kindertagesstätten und andere öffentliche Einrichtungen die Einrichtung von Defibrillatoren erweitert werden kann. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist der Stadtverordnetenversammlung eine Prioritätenliste mit entsprechenden Kostenvoranschlägen vorzulegen.</p>
<p>Für die Standortprüfung sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:</p><ul> 	<li>Größe der Schule oder Kita (Kinder- und Mitarbeiteranzahl)</li> 	<li>Zweitnutzungen der Schule oder Kita (insbesondere wettkampffähige Sportflächen/-hallen, große Mensen/Aulen und daraus resultierende häufige Vermietung)</li> 	<li>Nachrüstung bisher nicht ausgestatteter Feuerwehren (z. B. Freiwillige Feuerwehr Fahrland), Museen (z. B. Potsdam Museum) und Bäder (Kiezbad Stern)</li> 	<li>ggf. weitere neuralgische Punkte im Stadtgebiet&nbsp;</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Defibrillatoren retten Leben und verhindern den plötzlichen Herztod. Trotzdem gibt es gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 23/SVV/0923 bisher an keiner Schule oder Kita in Potsdam einen Defibrillator. Auch einzelne Feuerwehrstandorte fehlen gemäß der dort veröffentlichten Liste ebenso wie das Potsdam Museum oder das Kiezbad am Stern. Insgesamt ist die Standortliste (siehe Anhang die Anlage aus der Kleinen Anfrage) sehr dünn und gehört daher auf den Prüfstand.</p>
<p>In anderen Kommunen und Ländern sind in Einrichtungen des öffentlichen Lebens mit viel Publikumsverkehr vielfach längst Defibrillatoren zu finden. In anderen Bundesländern sind Defibrillatoren deswegen auch an Schulen Standard geworden, z. B. im Sekretariat oder in der Sporthalle. Verantwortlich dafür zeichnen die Schulträger. Lehrkräfte werden alle 2 Jahre auch im Rahmen der Ersthilfeschulung im Umgang damit geschult. Insofern handelt es sich hier um gut geeignete Standorte, welche im Ernstfall Leben retten können.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Sport</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-319006</guid>
                        <pubDate>Wed, 08 Nov 2023 09:06:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1122 Sturzsicherheit an Straßenbahnhaltestellen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1122-sturzsicherheit-an-strassenbahnhaltestellen/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kante der Straßenbahn­haltestellen in der Dortustraße und allen vergleichbaren Straßenbahnhaltestellen mit angehobener Fahrbahn noch deutlich sturzsicherer gestaltet wird.

Die Kante der Haltestelle soll dafür visuell kontrastreicher zum Umgebungsbelag und mit geeigneten Hinweisen zur 30 cm Absturzkante gestaltet werden, damit diese Absturzkante zu jeder Tages- und Nachtzeit für alle Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erkennbar ist.
Bei der Bedarfsplanung zur Gestaltung der Haltestellenkante soll der Seniorenbeirat mit eingebunden werden.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kante der Straßenbahn­haltestellen in der Dortustraße und allen vergleichbaren Straßenbahnhaltestellen mit angehobener Fahrbahn noch deutlich sturzsicherer gestaltet wird.</p>
<p>Die Kante der Haltestelle soll dafür visuell kontrastreicher zum Umgebungsbelag und mit geeigneten Hinweisen zur 30 cm Absturzkante gestaltet werden, damit diese Absturzkante zu jeder Tages- und Nachtzeit für alle Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erkennbar ist.<br /> Bei der Bedarfsplanung zur Gestaltung der Haltestellenkante soll der Seniorenbeirat mit eingebunden werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br /> Die Einstiegshöhe von Niederflur-Straßenbahnen liegt meist bei 25 cm bis 30 cm über Schienenoberkannte. Dieses setzt den Einsatz von entsprechender Anhebung der Fahrbahn und Sonderborden voraus.<br /> Schon mehrfach haben Fußgänger:innen darauf hingewiesen, dass die hohen Kante in der Dortustraße oftmals schlecht erkennbar ist und dies Stürze von Fußgängern zur Folge hatte.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Verkehr/ÖPNV</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-319005</guid>
                        <pubDate>Tue, 07 Nov 2023 15:02:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/1119 Leitungsfreie Baumpflanzbereiche</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-1119-leitungsfreie-baumpflanzbereiche-1/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Bauarbeiten darauf geachtet wird, dass die Pflanzstreifen für Bäume von Leitungen frei bleiben.
Dem SBWL und KUM ist im 1. Quartal 2024 über die Umsetzung zu berichten.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Bauarbeiten darauf geachtet wird, dass die Pflanzstreifen für Bäume von Leitungen frei bleiben.<br /> Dem SBWL und KUM ist im 1. Quartal 2024 über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br /> Baumpflanzungen sind oftmals durch Leitungen im Boden ausgeschlossen oder werden durch diese erschwert.<br /> Mit dem Antrag soll die Stadt dafür Sorge tragen, dass mehr Bäume an Gehwegen, an Straßen und auf Plätzen gepflanzt werden können.</p>
<p>Zur Umsetzung des Antrags sollten Leitungen, z.B. Strom, Wasser, Telekommunikationsleitungen statt wie bisher im Baum-Pflanzbereich, künftig prioritär unter Gehwegen oder so am Gehweg verlegt werden, dass der Wurzelbereich bei Baumpflanzungen nicht betroffen ist bzw. dieser nicht beschädigt wird. Auch eine Leitungsverlegung unter Fahrbahnen wäre möglich und soll angestrebt werden.</p>
<p>Weiterhin soll bei allen Bauvorhaben sichergestellt werden, dass von den Vorhabensträgern alle möglichen und geeigneten Wurzelschutzmaßnahmen, z.B. der Einsatz von Wurzelschutzfolie, ergriffen werden.<br /> Vorhabensträger müssen vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich bestätigen, dass die Baumaßnahme so geplant und ausgeführt wird, dass Bäume im Leitungsbereich gepflanzt werden können bzw. pflanzbar sind.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Stadtentwicklung/Bauen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 12:53:00 +0200</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/0957 Velosichere Gleise in Potsdam</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-0957-velosichere-gleise-in-potsdam/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt an möglichen Gefahrenstellen modelhaft velosichere Gleise zu installieren.
Erfahrungen anderer Kommunen sind zu berücksichtigen. Ein Zwischenstand zu neuralgischen Punkten ist durch die Verwaltung dem KUM in seiner Novembersitzung vorzulegen.

</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt an möglichen Gefahrenstellen modelhaft velosichere Gleise zu installieren.<br /> Erfahrungen anderer Kommunen sind zu berücksichtigen. Ein Zwischenstand zu neuralgischen Punkten ist durch die Verwaltung dem KUM in seiner Novembersitzung vorzulegen.</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br /> Wo Bahn und Rad aufeinandertreffen, und das ist in Potsdam an einigen Stellen der Fall, kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Radfahrer in die Spurrillen der Schienen geraten. Wo diese Punkte genau liegen konnte die Verwaltung auf die Kleine Anfrage DS 23/SVV/0711 vom 13.07.2023 bisher nicht mitteilen.</p>
<p>Straßenbahnschienen sollen keine Radfahrerfalle mehr sein. Es liegt nahe, das gesamte Schienennetz mit diesem System auszustatten. Deshalb soll es in der Landeshauptstadt an neuralgischen Punkten installiert werden, die besonders gefährlich sind. Das können zum Beispiel Haltestellen, Bahnübergänge oder Kreuzungen sein, die Radfahrer in einem Winkel von weniger als 30 Grad passieren müssen.</p>
<p>Das velosichere Gleis bietet den Radfahrern Schutz, indem es verhindert, dass das Rad in der Rille der Schiene hängen bleibt. Darüber hinaus minimiert die Oberflächenbeschaffenheit des Profils die Rutschgefahr bei nassem Wetter und bietet auch Fußgängern ein barrierefreies Überqueren der Schienen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Umwelt</category>
                            
                                <category>Verkehr/ÖPNV</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 12:50:00 +0200</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/0964 Sofortige Anwohner:inneninformationsveranstaltung im Brunnenviertel</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-0964-sofortige-anwohner-inneninformationsveranstaltung-im-brunnenviertel/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt unverzüglich eine Anwohner:inneninformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Brunnenviertel (Anmietung eines Bürogebäudes als Schulstandort für 12 Jahre mit Option auf Verlängerung) einzuberufen und durchzuführen. 

</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt unverzüglich eine Anwohner:inneninformationsveranstaltung zu den Entwicklungen im Brunnenviertel (Anmietung eines Bürogebäudes als Schulstandort für 12 Jahre mit Option auf Verlängerung) einzuberufen und durchzuführen.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:&nbsp;</strong><br /> Wie zahlreiche offene Briefe und E-Mails aus der unmittelbaren Nachbarschaft des zukünftigen Schulstandortes zeigen, herrscht bei den Anwohnenden nicht nur Unmut über den neuen Schulstandort, sondern auch Unmut darüber, dass derartig weitreichende Entwicklungen in der Nachbarschaft nicht direkt, sondern bisher ausschließlich über die Presse kommuniziert wurden. Zudem stellen sich den Bürger:innen etliche Fragen zum Verfahren der Anmietung, die schnellstens beantwortet werden müssen. Allein um Transparenz zu schaffen, halten wir eine sofortige Information der Anwohnenden mit der Möglichkeit Fragen zu klären für unerlässlich.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Bürgerbeteiligung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-318998</guid>
                        <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 12:47:00 +0200</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/0959  Entgeltordnung der Stadt-und Landesbibliothek - kostenlose Nutzung für Kinder</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-0959-entgeltordnung-der-stadt-und-landesbibliothek-kostenlose-nutzung-fuer-kinder/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr entsprechend der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, DS 13/SVV/0189, den Bibliotheksausweis unentgeltlich erhalten.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 über die Umsetzung der Forderung zu berichten.

 

Begründung:
In der im Mai 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek ist unter Punkt 1 - Bibliotheksausweis -, ausgewiesen, dass SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende und Studierende bei Vorlage der entsprechenden Nachweise für 12 Monate ein Entgelt in Höhe von 11 EURO für einen Bibliotheksausweis zu entrichten haben. Demnach müssten Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren diesen Ausweis unentgeltlich erhalten.

Eltern haben aber darauf aufmerksam gemacht, dass nur Kindern ab dem Schuleintrittsalter der Bibliotheksausweis unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Begründet wird das damit, dass Kinder bis zu ihrem 7. Lebensjahr nicht geschäftsfähig seien. Das Schuleintrittsalter wird zudem auf 6 Jahre festgelegt, was aber dem flexiblen Schuleintrittsalter widerspricht. Diese Unstimmigkeit gilt es aufzulösen. Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ist der unentgeltliche Zugang zu den Angeboten der Bildungseinrichtung Bibliothek zu ermöglichen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr entsprechend der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, DS 13/SVV/0189, den Bibliotheksausweis unentgeltlich erhalten.</p>
<p>Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2023 über die Umsetzung der Forderung zu berichten.</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br /> In der im Mai 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Benutzer- und Entgeltordnung der Stadt- und Landesbibliothek ist unter Punkt 1 - Bibliotheksausweis -, ausgewiesen, dass SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende und Studierende bei Vorlage der entsprechenden Nachweise für 12 Monate ein Entgelt in Höhe von 11 EURO für einen Bibliotheksausweis zu entrichten haben. Demnach müssten Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren diesen Ausweis unentgeltlich erhalten.</p>
<p>Eltern haben aber darauf aufmerksam gemacht, dass nur Kindern ab dem Schuleintrittsalter der Bibliotheksausweis unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Begründet wird das damit, dass Kinder bis zu ihrem 7. Lebensjahr nicht geschäftsfähig seien. Das Schuleintrittsalter wird zudem auf 6 Jahre festgelegt, was aber dem flexiblen Schuleintrittsalter widerspricht. Diese Unstimmigkeit gilt es aufzulösen. Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ist der unentgeltliche Zugang zu den Angeboten der Bildungseinrichtung Bibliothek zu ermöglichen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Bildung</category>
                            
                                <category>Gender</category>
                            
                                <category>Kultur</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-318997</guid>
                        <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 12:42:00 +0200</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/0958  Absolute Priorität für Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-0958-absolute-prioritaet-fuer-bebauungsplan-nr-142-schulstandort-waldstadt-sued/</link>
                        <description>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass dem sich bereits in Priorität I befindlichen Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ oberste Priorität bei allen beteiligten Stellen gegenüber anderen Bebauungsplänen eingeräumt wird, mit dem Ziel die Fertigstellung des Bebauungsplans zu beschleunigen.

Ziel ist, dass die von 2026 auf 2031 verschobene Eröffnung des Schulzentrums Waldstadt Süd so weit wie möglich nach vorn verlagert wird. Dafür sind nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ebenfalls alle notwendigen Schritte beim schnellstmöglichen Bau der Schule zu unternehmen.

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist fortlaufend über Fortschritte zu berichten.
 
Begründung:
Der Schulstandort Waldstadt Süd steht mit sechs 7. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27 verbindlich im Schulentwicklungsplan. Auf Grund notwendig gewordener Umplanungen kann dieser Termin nicht mehr eingehalten werden.

Nach Aussagen der Verwaltung ist derzeit eine Fertigstellung des Schulzentrums Waldstadt Süd erst zu 2031, also 5 Jahre später zu erwarten. Einen Ersatz für die 6 wegbrechenden Züge gibt es bisher nicht.

Gleichzeitig sind Schulplätze in der LHP schon heute zu knapp. Wir sind auf den Standort dringend angewiesen, da es sich um pflichtige soziale Infrastruktur handelt.

Eine Beschleunigung des Schulbaus, mit dem Ziel der Fertigstellung deutlich vor 2031, ist nach Aussage des Oberbürgermeisters nur möglich, indem der Bebauungsplan mit höchster Priorität vor den anderen bearbeitet wird, da die personellen Kapazitäten beschränkt sind. Für die Priorisierung der B-Pläne ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig, so auch hier.

Der Schulstandort ist von herausgehobener Bedeutung für die Stadt, da er absolut notwendige soziale Infrastruktur ermöglicht. Da eine Beschleunigung des Schulbaus also nur auf Beschluss der SVV zur Priorisierung des B-Planverfahrens möglich sei, ist dieser Antrag zwingend nötig.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong><br /> Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass dem sich bereits in Priorität I befindlichen Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ oberste Priorität bei allen beteiligten Stellen gegenüber anderen Bebauungsplänen eingeräumt wird, mit dem Ziel die Fertigstellung des Bebauungsplans zu beschleunigen.</p>
<p>Ziel ist, dass die von 2026 auf 2031 verschobene Eröffnung des Schulzentrums Waldstadt Süd so weit wie möglich nach vorn verlagert wird. Dafür sind nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ebenfalls alle notwendigen Schritte beim schnellstmöglichen Bau der Schule zu unternehmen.</p>
<p>Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist fortlaufend über Fortschritte zu berichten.<br /> &nbsp;<br /> <strong>Begründung:</strong><br /> Der Schulstandort Waldstadt Süd steht mit sechs 7. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27 verbindlich im Schulentwicklungsplan. Auf Grund notwendig gewordener Umplanungen kann dieser Termin nicht mehr eingehalten werden.</p>
<p>Nach Aussagen der Verwaltung ist derzeit eine Fertigstellung des Schulzentrums Waldstadt Süd erst zu 2031, also 5 Jahre später zu erwarten. Einen Ersatz für die 6 wegbrechenden Züge gibt es bisher nicht.</p>
<p>Gleichzeitig sind Schulplätze in der LHP schon heute zu knapp. Wir sind auf den Standort dringend angewiesen, da es sich um pflichtige soziale Infrastruktur handelt.</p>
<p>Eine Beschleunigung des Schulbaus, mit dem Ziel der Fertigstellung deutlich vor 2031, ist nach Aussage des Oberbürgermeisters nur möglich, indem der Bebauungsplan mit höchster Priorität vor den anderen bearbeitet wird, da die personellen Kapazitäten beschränkt sind. Für die Priorisierung der B-Pläne ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig, so auch hier.</p>
<p>Der Schulstandort ist von herausgehobener Bedeutung für die Stadt, da er absolut notwendige soziale Infrastruktur ermöglicht. Da eine Beschleunigung des Schulbaus also nur auf Beschluss der SVV zur Priorisierung des B-Planverfahrens möglich sei, ist dieser Antrag zwingend nötig.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Bildung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-317334</guid>
                        <pubDate>Wed, 06 Sep 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
                        <title>Antrag 23/SVV/0676 Sicherung der bedarfssensiblen Angemessenheit bei der Unterbringung von Menschen in der LHP für die Zukunft</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/antrag-23-svv-0676-sicherung-der-bedarfssensiblen-angemessenheit-bei-der-unterbringung-von-menschen/</link>
                        <description>Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.

Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p><strong>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.</p>
<p>Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.</p>
<p><strong>Der Oberbürgermeister wird beauftragt:</strong></p>
<p>- Die Standards der Unterbringung sollen sich nach den fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der unterzubringenden Menschen richten, wie z. b. nach den Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.</p>
<p>- Sicherzustellen, dass die Zuweisung und Versorgung bei der Belegung der Wohngebäude aus dem Sonderbauprogramm nach Ordnungsrecht grundsätzlich den Ansprüchen an die Angemessenheit des Wohnraums an Angebote für WBS-Wohnungs-Freigaben der Landeshauptstadt Potsdam entsprechen</p>
<p>Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nimmt die Chancen aus der Verlängerung des § 246 BauGB (Absätze 8 bis 17) für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbegehrenden in den Kommunen wahr. Bei der aktuellen Leerstands-Quote bei Mietwohnungen von 0.6 Prozent dient diese Unterbringung im Sonderbauprogramm der LHP voraussichtlich nicht nur zur akuten Versorgung von Notlagen, sondern zur Verbesserung der Situation der Betroffenen auch bei der mittel- und längerfristigen Versorgung mit Wohnraum für wohnungslose Personen aller Zielgruppen in Potsdam.</p>
<p>Daher ist Sorge zu tragen, dass Menschen mit eigener Migrationserfahrung oder Wohnungslosenerfahrung mittel- oder langfristig in ihrer Wohnsituation nicht schlechter gestellt werden im Vergleich zu einer Wohnsituation, welche den Anforderungen an die Angemessenheit von WBS-Wohnungen genügt.</p>
<p>Wichtig sind hierbei nicht nur die fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der zu unterbringenden Menschen (z.B. der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.), sondern ebenso menschenrechtliche und ordnungsrechtiche Verpflichtungen, Verpflichtungen aus den Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie der Istanbulder Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.</p>
<p><strong>Hinter dem Antragsanliegen stehen beispielsweise folgende Problematiken:</strong></p>
<p>Die betroffenen Personen werden während ihres Aufenthaltes in den Wohneinheiten der Sonderbauten die Rechtskreise wechseln. Damit gelten für sie die Vorschriften nach dem AsylVfG bzw. Flüchtlingsaufnahmegesetze nicht mehr; vielmehr sind diese Personen nach Ablauf der gesetzlichen Frist nach den Grundsätzen der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen in eine (kommunale) Notunterkunft einzuweisen.</p>
<p>Menschen mit dauerhafter Duldung geraten bei Verlust des eigenen Wohnraums in die Unterbringung nach Landesaufnahmegesetz. Familien, denen kein geigneter Wohnraum zur Verfügung steht, verbleiben über Jahre in Geflüchteten-Unterkünfte</p>
<p>Frauen und ihre Kinder, die durch häusliche Gewalt ihren Wohnraum verlieren, müssen ggf. in nach KJHG kindeswohlgefährdende Unterbringungssituationen untergebracht werden und verbleiben dort mittel- und langfristig.</p>
<p>Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen mit besonderen Bedarfen oder besonderen Schutzbedarfen, haben spezifische Anforderungen an angemessenen Wohnraum. Diese gilt es bei der Erstellung und Umsetzung eines Unterbringungs-Konzeptes zu beachten und zu erfüllen.</p>
<p>Derzeit leben bereits etwa 900 Personen weiterhin in Geflüchteten-Unterkünften, die auf der Grundlage ihres Aufenthalts-Titels Anspruch auf Unterbringung nach Ordnungsrecht oder WBS-Wohnungen haben. Darunter sind viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, alleinerziehende Frauen und chronisch kranke Menschen. Desweiteren leben Familien mit Kindern in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe der Landeshauptstadt oder können derzeit nicht mit einem angemessenen Platz versorgt werden, d.h. sie leben in gefährdenden und unsicheren Wohnverhältnissen.</p>
<p>In Potsdam sind angemessene und langjährig erfolgreiche Konzepte im Einsatz, die von der LHP und Trägern entwickelt wurden. Diese Strukturen und Praxen gilt es nun in der veränderten, aktuellen Situation angemessen zu verankern. So bietet die Aktualisierung des Unterbringungs-Konzeptes der Landeshauptstadt Potsdam eine notwendige Etappe, um die Erfahrungen der Vergangenheit in der Zukunft zu sichern und fortzuentwickeln.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Arbeit und Wirtschaft</category>
                            
                                <category>Bildung</category>
                            
                                <category>Bürgerbeteiligung</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Jugendhilfe</category>
                            
                                <category>Kultur</category>
                            
                                <category>Recht/Sicherheit/Ordnung</category>
                            
                                <category>Stadtentwicklung/Bauen</category>
                            
                                <category>Verwaltung</category>
                            
                                <category>Wohnen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-317332</guid>
                        <pubDate>Thu, 13 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
                        <title>Anfrage 23/SVV/0710 Ordnungsamtseinsätze im Park Babelsberg</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/anfrage-23-svv-0710-ordnungsamtseinsaetze-im-park-babelsberg/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:</strong></p>
<p>Ein Besucher des Parks Babelsberg informierte mich, dass er mehrfach von einem KFZ (Kennzeichen: P-<strong>**</strong>-<strong>***</strong>) mit höherer Geschwindigkeit überholt wurde. Der Bürger fotografierte das KFZ. Direkt nach dem Foto öffnete sich die Fahrertür und der Fahrer verfolgte ihn. Er rief mehrfach laut, dass der Besucher stehen bleiben solle. Zudem behauptete er, dass er vom &quot;Ordnungsamt Potsdam&quot; sei. Der Besucher des Parks blieb nicht stehen und ist weitergegangen, da ihm die Situation zu suspekt und leicht bedrohlich vorkam. Daher meine Frage zur Kontrolle der Verwaltung:</p>
<p><strong>- Ist das Ordnungsamt im Park Babelsberg im Auftrag der Stiftung unterwegs?<br /> - Wenn Ja, welche Befugnisse haben Angehörige des Ordnungsdienstes?<br /> - Wenn Nein, ist es zu Meldungen gekommen, dass sich der Ordnungsdienst der SPSG, mit dem Label „Ordnungsamt“ schmückt?<br /> - Falls es zu Meldungen diesbezüglich kam, wie reagierte die Verwaltung?</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anfragen</category>
                            
                                <category>Michél Berlin</category>
                            
                                <category>Recht/Sicherheit/Ordnung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-317333</guid>
                        <pubDate>Thu, 13 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
                        <title>Anfrage 23/SVV/0711 Velosichere Gleise in Potsdam</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/anfrage-23-svv-0711-velosichere-gleise-in-potsdam/</link>
                        <description>Wo Bahn und Rad aufeinandertreffen, dies kommt in Potsdam an einigen Stellen vor, kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrradfahrer in die Spurrillen von Schienen geraten.

Das velosichere Gleis bietet den Fahrradfahrern Schutz, indem es das Verklemmen des Rades in der Rille der Schiene verhindert. Zusätzlich minimiert das Profil durch seine Oberflächenbeschaffenheit die Rutschgefahr bei nassen Witterungsbedingungen und bietet Fußgängern ebenso Barrierefreiheit beim Überqueren der Schienen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:</strong></p>
<p>Wo Bahn und Rad aufeinandertreffen, dies kommt in Potsdam an einigen Stellen vor, kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrradfahrer in die Spurrillen von Schienen geraten.</p>
<p>Das velosichere Gleis bietet den Fahrradfahrern Schutz, indem es das Verklemmen des Rades in der Rille der Schiene verhindert. Zusätzlich minimiert das Profil durch seine Oberflächenbeschaffenheit die Rutschgefahr bei nassen Witterungsbedingungen und bietet Fußgängern ebenso Barrierefreiheit beim Überqueren der Schienen.</p>
<p><strong>Ich frage die Stadtverwaltung:</strong></p>
<p><strong>- An welchen Stellen sieht die Verwaltung solche Gefahrenstellen?<br /> - Hat die Verwaltung das VeloGleis an den verschiedenen Stellen geprüft?<br /> - Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung?<br /> - Sind VeloGleise in Potsdam geplant?<br /> - Gibt es bisher, und wenn ja wo, VeloGleise in der Landeshaupstadt Potsdam?</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>DIE LINKE. Potsdam</category>
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anfragen</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Sascha Krämer </category>
                            
                                <category>Bürgerbeteiligung</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Jugendhilfe</category>
                            
                                <category>Recht/Sicherheit/Ordnung</category>
                            
                                <category>Sport</category>
                            
                                <category>Stadtentwicklung/Bauen</category>
                            
                                <category>Umwelt</category>
                            
                                <category>Verkehr/ÖPNV</category>
                            
                                <category>Wohnen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-317330</guid>
                        <pubDate>Mon, 03 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
                        <title>Anfrage 23/SVV/0654 Umwandlungsverbotssatzung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/anfrage-23-svv-0654-umwandlungsverbotssatzung/</link>
                        <description>Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist bundesweit eine besonders lukrative Variante im Geschäft mit der Wohnungsnot.

Mit steigenden Immobilienpreisen und den damit verbundenen Gewinnerwartungen nimmt der Druck auf die Umwandlung seit Jahren stetig zu.
Auch für Mieterinnen und Mieter in Potsdam bedeutet eine Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung, dass ihr Mietvertrag dann jederzeit wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:</strong></p>
<p>Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist bundesweit eine besonders lukrative Variante im Geschäft mit der Wohnungsnot.</p>
<p>Mit steigenden Immobilienpreisen und den damit verbundenen Gewinnerwartungen nimmt der Druck auf die Umwandlung seit Jahren stetig zu.<br /> Auch für Mieterinnen und Mieter in Potsdam bedeutet eine Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung, dass ihr Mietvertrag dann jederzeit wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann.</p>
<p>Die gekündigten Mieter finden auf dem äußert angespannten Mietwohnungsmarkt in Potsdam kaum eine vergleichbare Wohnung. Viele sind schier verzweifelt.<br /> Im Rahmen der Anfang 2021 erfolgten Verlängerung der Mietpreisbegrenzung des Landes Brandenburg sowie der Kappungsgrenzenverordnung wurden für 19 Kommunen ein angespannter Mietmarkt gutachterlich begründet festgestellt und diese in den Verordnungen festgesetzt.</p>
<p>Der Oberbürgermeister wurde daher 2021 per Beschluss beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Brandenburgs mit Nachdruck auch für den zeitnahen Erlass einer Rechtsverordnung zur Beschränkung der Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen gemäß § 250 Baugesetzbuch einzusetzen. Dazu sollte auch die Unterstützung durch andere Kommunen gesucht werden.</p>
<p><strong>Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:</strong></p>
<p><strong>1. Wann wurde die mit Zahlen und Daten begründete Bedarfsmeldung für eine Umwandlungsverbotsatzung in Potsdam beim MIL eingereicht? Bitte der Antwort die Kopie der Bedarfsmeldung inkl. der Begründung beifügen.<br /> 2. Welche Gründe hat das MIL angeführt, warum eine Umwandungsverbotssatzung nicht eingeführt werden kann? Bitte der Antwort die Kopie des MIL auf die Bedarfsmeldung beifügen.<br /> 3. Mit welchen Brandenburger Kommunen und Gemeinden ist Potsdam zum Thema Umwandlungsverbotsatzung im Gespräch?<br /> 4. Wie viele statische Anfragen des MIL mit Bezug zum angespannten Wohnungsmarkt hat die Stadt Potsdam seit 2018 erhalten? Bitte den genauen Grund/Anlass der Anfrage sowie den Zeitpunkt der Anfrage und den Zeitpunkt der Antwort ans MIL mit benennen.</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>DIE LINKE. Potsdam</category>
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anfragen</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Dr. Anja Günther</category>
                            
                                <category>Bürgerbeteiligung</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Stadtentwicklung/Bauen</category>
                            
                                <category>Wohnen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-317331</guid>
                        <pubDate>Mon, 03 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
                        <title>Anfrage 23/SVV/0656 Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-potsdam.de/nc/fraktion/drucksachen/detail/news/anfrage-23-svv-0656-klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/</link>
                        <description>Der Bund hat ein erhebliches Interesse, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:</strong></p>
<p>Der Bund hat ein erhebliches Interesse, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise zu unterstützen.</p>
<p>Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.</p>
<p>Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen.</p>
<p>Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.</p>
<p>In der Analyse des Umweltbundesamtes 2021 gehört Brandenburg zu den wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands und damit zu denen, die von besonders vielen klimatischen Extremen betroffen sein könnten.</p>
<p><em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer" target="_blank">www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer</a></em></p>
<p>Die Förderung des derzeit offenen 2. Förderfensters der o.g. Förderlinie richtet sich an gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, z.B. Kommunen.</p>
<p>Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, für sonstige Betriebe oder Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit die jeweilige Trägerschaft der Einrichtung.</p>
<p><strong>Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:</strong></p>
<p><strong>1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt inkl. des Eigenbetriebs sowie der kommunalen Unternehmen und deren Töchter sich am Förderschwerpunkt 1 zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise zu beteiligen?</strong></p>
<p><strong>2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt inkl. des Eigenbetriebs sowie der kommunalen Unternehmen und deren Töchter sich am Förderschwerpunkt 2 zur Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten zu beteiligen?</strong></p>
<p><strong>3. Falls im derzeit offenen zweiten Förderfenster keine Möglichkeit gesehen wird, wie kann bzw. muss sich die Stadt für das dritte Förderfenster vorbereiten?</strong></p>
<p><strong>4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt zum Förderschwerpunkt 3 die Förderung einer befristeten Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, z.B. der AWO Brandenburg oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband zu unterstützen?</strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>DIE LINKE. Potsdam</category>
                            
                                <category>Stadtfraktion</category>
                            
                                <category>Anfragen</category>
                            
                                <category>Stadtverordnete</category>
                            
                                <category>Dr. Anja Günther</category>
                            
                                <category>Finanzen/Liegenschaften</category>
                            
                                <category>Gesundheit/Soziales</category>
                            
                                <category>Umwelt</category>
                            
                                <category>Verwaltung</category>
                            
                                <category>Wohnen</category>
                            
                        
                        
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