Anfrage 07_0414 (37. SVV): Einrichtung einer Stelle gemäß § 12 AGG
Nach Allgemeinem Gleichstellungsgesetz ist vorgesehen, bei Problem- und Konfliktsituationen in Sachen Gleichstellung eine zuständige Stelle nach § 12 AGG einzurichten.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer solchen zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung Potsdam?
gez. Dr. Karin Schröter
