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Anfrage 07_0414 (37. SVV): Einrichtung einer Stelle gemäß § 12 AGG

Nach Allgemeinem Gleichstellungsgesetz ist vorgesehen, bei Problem- und Konfliktsituationen in Sachen Gleichstellung eine zuständige Stelle nach § 12 AGG einzurichten.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer solchen zuständigen Stelle in der Stadtverwaltung Potsdam?

gez. Dr. Karin Schröter


Kleine Anfragen in der SVV