Antrag 07_0406 (37. SVV): Blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aus der Bedarfsliste „blindengerechte Ampeln“ vom Dezember 2006 ...
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aus der Bedarfsliste „blindengerechte Ampeln“ vom Dezember 2006 die Objekte feststellen zu lassen, deren Realisierung am dringlichsten ist und für die unter Berücksichtigung der Haushaltslage am ehesten die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am effektivsten eingesetzt werden können. Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob und für welche Straßenbau- und -erhaltungsmaßnahmen im näheren Umfeld der Ampeln für 2007 bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind und wie sie für behindertengerechte Ampelausrüstungen Verwendung finden können. Zugleich ist zu gewährleisten, dass damit in Verbindung stehende Maßnahmen zur behindertengerechten Gestaltung von Verkehrsflächen ebenfalls durchgeführt werden können
Begründung:
Die Diskussionen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu der DS 07/SVV/0195 – Blindengerechte Ampelausstattung – haben gezeigt, dass es gegenwärtig keine solide, fachlich begründete und finanziell untersetzte Arbeitsgrundlage für eine planmäßige behindertengerechte Ausstattung von Ampeln in Potsdam gibt.
Bisher wurde bei den Festlegungen von Prioritäten gar nicht bzw. nur sehr unzureichend eine Einordnung dieser Maßnahmen in geplante Straßenbaumaßnahmen vorgenommen.
Die blindengerechte Umrüstung von Ampeln muss einhergehen mit einer behindertengerechten Gestaltung der Überwege, wie z. B. Bordsteinabsenkungen bzw. –anhebungen.
Um zu erreichen, dass sukzessiv alle Ampeln, entsprechend der zu erstellenden Prioritätenliste, einschließlich der dazugehörenden Straßen blinden- bzw. behindertengerecht gestaltet werden, ist ein planvolles Vorgehen unter den o. g. Prämissen erforderlich.
