Anfrage 23/SVV/0536 Verkehrskonzept Medienstadt Babelsberg
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Stadtgebiet Babelsberg Süd befinden sich neben etlichen Neubauvorhaben in den Gewerbegebieten (Gewerbe im Park, Ahornstraße) aktuell auch die Bebauungspläne "Medienstadt" und "Campus Griebnitzsee" in Aufstellung. In diesem Zusammenhang erstellt die Landeshauptstadt Potsdam derzeit ein Verkehrskonzept, welches im Rahmen des laufenden Werkstattverfahrens zur Media-City angekündigt wurde.Zur Kontrolle der Verwaltung und in Vorbereitung eines Antrages an die Stadtverordnetenversammlung frage ich den Oberbürgermeister:
Vorbemerkung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beantwortung der Kleinen Anfrage:
Im Laufe des Werkstatt-Verfahrens zur Media-City Babelsberg wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt Babelsberg“ angekündigt, die die verkehrlichen Auswirkungen, die durch die Vorhaben des Bebauungsplans zu erwarten sind, untersuchen und bewerten soll. Diese verkehrliche Untersuchung soll nicht mit einem „Verkehrskonzept“ verwechselt werden. Das aktuelle Verkehrskonzept der Landeshauptstadt Potsdam ist das „Stadtentwicklungskonzept – Verkehr“ von 2014, welches derzeit fortgeschrieben wird. In diesem Sinn werden die Fragen im Folgenden mit Bezug auf die verkehrliche Untersuchung beantwortet.
1. Über welches Stadtgebiet (Abgrenzung der Straßenzüge) erstrecken sich die
durchgeführten Analysen?
Die erfolgten Analysen werden im Stadtgebiet Babelsberg im Bereich des Bebauungsplans 119 durchgeführt, der durch die folgenden Straßenzüge begrenzt wird:
- im Norden - Stahnsdorfer Straße,
- im Osten - August-Bebel-Straße,
- im Süden – Großbeerenstraße,
- im Westen - An der Sandscholle.
Außerdem werden auch die verkehrlichen Auswirkungen von einigen Vorhaben betrachtet, die nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 119 liegen, die aber als verkehrlich relevant eingestuft werden. Hierzu gehören das Vorhaben Businesshotel/Studentenwohnen (am Ahornplatz) und die Vorhaben des Bebauungsplans Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“, deren Auswirkungen dem entsprechenden Mobilitätskonzept entnommen werden.
2. Welches Ziel hat das neue Verkehrskonzept und welche Verkehrsformen (MIV, Straßenbahn, Rad, Fußverkehr, etc.) werden im Einzelnen im Konzept betrachtet?
Die verkehrliche Untersuchung stellt sich zum Ziel, die bereits vorliegenden Verkehrsuntersuchungen zusammen zu fassen, die Datengrundlagen zu aktualisieren und die verkehrlichen Auswirkungen der Vorhaben des Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt Babelsberg“ auf das umgebende Verkehrsnetz zu untersuchen und zu bewerten.
Zu den bereits vorliegenden Verkehrsuntersuchungen gehören:
* Verkehrsuntersuchung zur Straßenbahnführung im Zuge der Großbeerenstraße, Stand: April 2017
* Fachbeitrag Verkehr zum Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“, Stand: März 2019
* Verkehrstechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“, Stand: Dezember 2019 und
* Gutachterliche Stellungnahme zum Thema „Verkehr“ für die Fortschreibung des Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“, Stand: April 2022.
Es werden sowohl MIV, als auch Verkehrsformen des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) betrachtet.
3. Wie genau werden die Ergebnisse des Verkehrskonzepts in den Bebauungsplan 160 und
den Bebauungsplan 119 einfließen und was bedeutet das für die jeweiligen
Planverfahren?
Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist mit Beschluss der SVV am 07.06.2023 als Satzung beschlossen und das Verfahren damit abgeschlossen worden.In den Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ werden die Ergebnisse des in Überarbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens insoweit einfließen, dass die fachlichen Ergebnisse in der Begründung erläutert, ausgewertet und in den gesamten Abwägungsprozess eingestellt werden. Da die Verkehrsuntersuchung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können aktuell keine Aussagen zu den Auswirkungen auf die Planung gegeben werden. Die Stadtverordneten werden zu gegebener Zeit entsprechend informiert.
4. Wann ist mit einem Abschluss des Verkehrskonzepts zu rechnen?
Die Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung durch den Gutachter wird zu Ende Juli erwartet, anschließend erfolgt die Auswertung des Gutachtens und Einstellung in den Abwägungsprozess (siehe Punkt 3).
5. Wer ist Auftraggeber des Verkehrskonzepts, mit welchen Kosten ist zu rechnen, und wer trägt diese?
Die Kosten für die verkehrliche Untersuchung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 119 „Medienstadt“ werden von den externen Vertragspartnern getragen. Sie haben sich mit Kostentragungsverträgen gegenüber der Stadt verpflichtet, für den Abwägungsprozess erforderliche Fachgutachten auf eigene Kosten zu beauftragen. Die Höhe der anfallenden Kosten ist der Landeshauptstadt Potsdam nicht bekannt.“
Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
