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Anja Günther

Anfrage 23/SVV/0640 Josephinen Wohnanlage

Seitdem die MZ-Klinken allen Seniorinnen und Senioren in der Josephinen Wohnanlage die Wohnungen gekündigt hat, werden die ehemaligen Wohnungen an Touristen vermietet, das Gebäude als gewerblich genutzt. Dieses auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Verhalten des Eigentümers ist zutiefst unsozial.

 

Laut Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam ist die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Nutzung verboten.

 

An der außenliegenden Feuertreppe sind großformatige Fahnen angebracht und damit der Fluchtweg beeinträchtigt.

Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:

Seitdem die MZ-Klinken allen Seniorinnen und Senioren in der Josephinen Wohnanlage die Wohnungen gekündigt hat, werden die ehemaligen Wohnungen an Touristen vermietet, das Gebäude als gewerblich genutzt. Dieses auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Verhalten des Eigentümers ist zutiefst unsozial.

Laut Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam ist die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Nutzung verboten.

An der außenliegenden Feuertreppe sind großformatige Fahnen angebracht und damit der Fluchtweg beeinträchtigt.

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:

1.Hat die Stadt die Zweckentfremdung der gewerblich genutzten Wohnungen in der Josephinen Wohnanlage genehmigt?

2. Welche bauordnungsrechtlichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen und Auflagen die Josephinen Wohnanlage muss die Josephinen Wohnanlage aufgrund der geänderten Nutzung erfüllen? Bitte mit Angabe der entsprechenden gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen und Bezüge

3. Erfüllt das Gebäude und alle notwendigen Fluchtwege alle brandschutzrechtlichen Auflagen und Anforderungen für die vorhandene Nutzung?

4. Wie kann die gewerbliche Nutzung untersagt werden, damit die Wohnungen wieder dauerhaft vermietet werden


Kleine Anfragen in der SVV