Anfrage 23/SVV/0642 Aktivierung Potenzialflächen Kleingärten
Anlässlich des 100. Geburtstag des KGV Pfingstberg e.V. fand am 25.06.23 ein politischer Frühschoppen statt. Infolgedessen ergaben sich einige Fragestellungen an die Stadt, die der Klärung bedürfen.
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 sieht dankenswerter Weise Potenzialflächen für Ersatzstandorte von Kleingärten im Umfang von knapp 60 ha überwiegend im Potsdamer Norden (Bornim, Bornstedt) vor. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise hat sich die Zahl der Interessenten für einen Kleingarten in Potsdam stark erhöht. Allein die KGA Pfingstberg hat eine Liste von über 100 Suchenden.
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Anlässlich des 100. Geburtstag des KGV Pfingstberg e.V. fand am 25.06.23 ein politischer Frühschoppen statt. Infolgedessen ergaben sich einige Fragestellungen an die Stadt, die der Klärung bedürfen.
Das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten 2018 sieht dankenswerter Weise Potenzialflächen für Ersatzstandorte von Kleingärten im Umfang von knapp 60 ha überwiegend im Potsdamer Norden (Bornim, Bornstedt) vor. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise hat sich die Zahl der Interessenten für einen Kleingarten in Potsdam stark erhöht. Allein die KGA Pfingstberg hat eine Liste von über 100 Suchenden.
Ich frage daher den Oberbürgermeister:
1. Inwieweit sind die o.g. Potenzialflächen planerisch gesichert?
2. Welcher Planungsvorlauf ist erforderlich, um auf diesen Potenzialflächen Kleingärten planungs- und rechtssicher zu begründen?
3. In welcher zeitlichen Abfolge plant die Stadt ggf. bereits, dort Kleingärten aufzusiedeln?
4. Welcher akute Bedarf zur Aktivierung dieser Flächen besteht nach Auffassung der LHP?
