Anfrage 23/SVV/0654 Umwandlungsverbotssatzung
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist bundesweit eine besonders lukrative Variante im Geschäft mit der Wohnungsnot.
Mit steigenden Immobilienpreisen und den damit verbundenen Gewinnerwartungen nimmt der Druck auf die Umwandlung seit Jahren stetig zu.
Auch für Mieterinnen und Mieter in Potsdam bedeutet eine Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung, dass ihr Mietvertrag dann jederzeit wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann.
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist bundesweit eine besonders lukrative Variante im Geschäft mit der Wohnungsnot.
Mit steigenden Immobilienpreisen und den damit verbundenen Gewinnerwartungen nimmt der Druck auf die Umwandlung seit Jahren stetig zu.
Auch für Mieterinnen und Mieter in Potsdam bedeutet eine Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung, dass ihr Mietvertrag dann jederzeit wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann.
Die gekündigten Mieter finden auf dem äußert angespannten Mietwohnungsmarkt in Potsdam kaum eine vergleichbare Wohnung. Viele sind schier verzweifelt.
Im Rahmen der Anfang 2021 erfolgten Verlängerung der Mietpreisbegrenzung des Landes Brandenburg sowie der Kappungsgrenzenverordnung wurden für 19 Kommunen ein angespannter Mietmarkt gutachterlich begründet festgestellt und diese in den Verordnungen festgesetzt.
Der Oberbürgermeister wurde daher 2021 per Beschluss beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Brandenburgs mit Nachdruck auch für den zeitnahen Erlass einer Rechtsverordnung zur Beschränkung der Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen gemäß § 250 Baugesetzbuch einzusetzen. Dazu sollte auch die Unterstützung durch andere Kommunen gesucht werden.
Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wann wurde die mit Zahlen und Daten begründete Bedarfsmeldung für eine Umwandlungsverbotsatzung in Potsdam beim MIL eingereicht? Bitte der Antwort die Kopie der Bedarfsmeldung inkl. der Begründung beifügen.
2. Welche Gründe hat das MIL angeführt, warum eine Umwandungsverbotssatzung nicht eingeführt werden kann? Bitte der Antwort die Kopie des MIL auf die Bedarfsmeldung beifügen.
3. Mit welchen Brandenburger Kommunen und Gemeinden ist Potsdam zum Thema Umwandlungsverbotsatzung im Gespräch?
4. Wie viele statische Anfragen des MIL mit Bezug zum angespannten Wohnungsmarkt hat die Stadt Potsdam seit 2018 erhalten? Bitte den genauen Grund/Anlass der Anfrage sowie den Zeitpunkt der Anfrage und den Zeitpunkt der Antwort ans MIL mit benennen.
