Anfrage 23/SVV/0656 Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Der Bund hat ein erhebliches Interesse, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise zu unterstützen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Der Bund hat ein erhebliches Interesse, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise zu unterstützen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen.
Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.
In der Analyse des Umweltbundesamtes 2021 gehört Brandenburg zu den wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands und damit zu denen, die von besonders vielen klimatischen Extremen betroffen sein könnten.
www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer
Die Förderung des derzeit offenen 2. Förderfensters der o.g. Förderlinie richtet sich an gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, z.B. Kommunen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, für sonstige Betriebe oder Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit die jeweilige Trägerschaft der Einrichtung.
Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich den Oberbürgermeister:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt inkl. des Eigenbetriebs sowie der kommunalen Unternehmen und deren Töchter sich am Förderschwerpunkt 1 zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise zu beteiligen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt inkl. des Eigenbetriebs sowie der kommunalen Unternehmen und deren Töchter sich am Förderschwerpunkt 2 zur Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten zu beteiligen?
3. Falls im derzeit offenen zweiten Förderfenster keine Möglichkeit gesehen wird, wie kann bzw. muss sich die Stadt für das dritte Förderfenster vorbereiten?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt zum Förderschwerpunkt 3 die Förderung einer befristeten Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, z.B. der AWO Brandenburg oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband zu unterstützen?
