Anfrage 23/SVV/0710 Ordnungsamtseinsätze im Park Babelsberg
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Ein Besucher des Parks Babelsberg informierte mich, dass er mehrfach von einem KFZ (Kennzeichen: P-**-***) mit höherer Geschwindigkeit überholt wurde. Der Bürger fotografierte das KFZ. Direkt nach dem Foto öffnete sich die Fahrertür und der Fahrer verfolgte ihn. Er rief mehrfach laut, dass der Besucher stehen bleiben solle. Zudem behauptete er, dass er vom "Ordnungsamt Potsdam" sei. Der Besucher des Parks blieb nicht stehen und ist weitergegangen, da ihm die Situation zu suspekt und leicht bedrohlich vorkam. Daher meine Frage zur Kontrolle der Verwaltung:
- Ist das Ordnungsamt im Park Babelsberg im Auftrag der Stiftung unterwegs?
- Wenn Ja, welche Befugnisse haben Angehörige des Ordnungsdienstes?
- Wenn Nein, ist es zu Meldungen gekommen, dass sich der Ordnungsdienst der SPSG, mit dem Label „Ordnungsamt“ schmückt?
- Falls es zu Meldungen diesbezüglich kam, wie reagierte die Verwaltung?
