Antrag 23/SVV/1293 Zeitnahe Beräumung von Baustellen nach Fertigstellung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßenbehörde anzuweisen, so zeitnah wie möglich, nach Beendigung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen, die Beräumung vorzunehmen, alle notwendigen Beschilderungen und Markierungen zu tätigen und die Wege freizugeben. An Stellen, an denen eine Umwidmung von Raum, z.B. Parkflächen in Radwege, stattgefunden hat, sollen Kontrollen der neuen Nutzung umgehend erfolgen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Straßenbehörde anzuweisen, so zeitnah wie möglich, nach Beendigung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen, die Beräumung vorzunehmen, alle notwendigen Beschilderungen und Markierungen zu tätigen und die Wege freizugeben. An Stellen, an denen eine Umwidmung von Raum, z.B. Parkflächen in Radwege, stattgefunden hat, sollen Kontrollen der neuen Nutzung umgehend erfolgen.
Begründung:
Immer wieder ist nach Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu beobachten, dass die Straßen und Wege, teilweise über Wochen, nicht frei gegeben werden und dies wegen der unnützen Belastung, zu Unverständnis und Unmut der Bevölkerung, zumindest der Anrainer führt.
Beispiele sind u.a. die inzwischen beräumten Straßen Uhlandstr. und Wall am Kiez oder die vielmissachtete Umwidmung von Parkflächen in einen Radweg in der Kurfürstenstraße.
